Page 6 - Saarländisches Ärzteblatt, November-Ausgabe 2025
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A MMER                  AUS DER ÄR Z TEK AMMER





     TEK   präsidenten  des  „Ober re-                          Justiz“,  Regierungsdirektor  Dr.  Max  Obé  als  Direktor  der

     Z     gie rungspräsidiums  Mit tel-                        „Abteilung Arbeit“ und OMR Dr. Franz Altmeyer als Leiter der
     Ä R   rhein- Saar“ zusätzlich noch                         „Abteilung  Gesundheitswesen“  innerhalb  der  „Abteilung
           zum  Referenten  für  ärztli-
                                                                Arbeit“ des „Regierungspräsidiums Saar“ teil. Auf Empfehlung
           che Angele genheiten in die-                         von  Imig  und  Obé  wurde  beschlossen,  im  Saarland  für  die
           ser  Behörde  ernannt  und                           Regelung  der  Ausübung  der  Heilkunde  eine  allgemeine
           nach dem Rücktritt des Lei-                          Rahmenverordnung  zu  erlassen  und  den  Hauptteil  der  Ver­

           ters der „Abteilung Ge sund-                         ordnung, der die Niederlassung der Ärzte betraf, als Richt-
           heitswesen“ des „Ober   regie-                       linien der Ärztekammer herauszugeben. Man sah die Regel-
           rungspräsidiums  Mittel rhein-                       ung  der Rechtsverhältnisse  in  diesem Bereich als  dringend
           Saar“  (Präsidial direk tor  Dr.                     erforderlich an und befürchtete, dass die Genehmigung einer
           Alexander  Mitscherlich)  zu                         umfangreichen Verordnung durch die Militärregierung zuviel
           dessen   Nachfolger  be -                            Zeit in Anspruch nehmen würde. Die zuständige Abteilung
           stimmt.                                              der Militärregierung im Saarland war mit dieser Teilung ein-
           Nach  der  Anfang  Juli 1945                         verstanden, wohingegen die Abteilung „Santé Publique“ der
           er  folgten   Ablösung   der   Dr. Albert v. Brochowski  Militärregierung des „Oberregierungspräsidiums Mittelrhein“
           ame  rika nischen  Besat zung-                       damit nicht einverstanden war und in ihrem Bereich die
           truppen  durch  französische  Truppen  wurde  dann  das  Saar-  gesamte  Verordnung  über  die  Ausübung  der  Heilkunde  als
           land vom „Oberregierungspräsidium Mittelrhein-Saar“ wie-  Erlass des Oberpräsidiums eigenständig veröffentlichte.
           der  abgetrennt.  Auf  Wunsch  der  französischen  Militär re­  Im Saarland dagegen wurde am 30.10.1945 die „Verordnung
           gierung in Neustadt a. d. W. blieb Dr. v. Brochowski bis zu sei-  über die vorläufige Regelung der Ausübung der Heilkunde im
           nem Ausscheiden am 01.10.1945 noch Leiter der „Abteilung   Saargebiet“ vom „Regierungspräsidium Saar“ als allgemeine
           Gesundheitswesen“ des „Oberregie rungs präsidiums Mittel-  Rahmenverordnung herausgegeben und die „Niederlassungs-
           rhein-Saar“, da erst ein Nachfolger für ihn gefunden werden   ordnung für Ärzte“ und die „Richtlinien für die Anstellung von
           musste. Während dieser Zeit blieb er im Einvernehmen mit  Ober­  und  Assistenzärzten  an  Krankenhäusern  und  Heilan­
           dem Regierungspräsidenten Neureuter und mit den französi-  stalten“ erst nach der Genehmigung durch die Militär regie-
           schen Militärbehörden Vorsitzender der „Bezirksvereinigung   rung des Saarlandes (Grandval) am 24.12.1945 durch den
           Saar“ der ehemaligen „Ärztekammer Westmark“ in Saar brü­  Vorsitzenden der „Ärztekammer Saar“ in Abstimmung mit
           cken.                                                dem Regierungspräsidenten erlassen.

           Schon im Juni 1945 begann v. Brochowski mit den Vorarbeiten  Die Gründung der „Ärztekammer Saar“
           für den Erlass einer Berufs- und Niederlassungsordnung, die
           für  die  Ausübung  der  Heilkunde  und  für  die  Niederlassung   Die  Rahmenverordnung  über  die  vorläufige  Regelung  der
           der Ärzte im Saarland die Bestimmungen der ehemaligen   Ausübung  der  Heilkunde  im  Saargebiet  vom  30.10.1945
           Reichsärzteordnung von 1935 ersetzen sollte. Die Vor be-  umfasste nur 14 Paragraphen und enthielt unter dem ersten
           sprechungen dafür fanden gemeinsam mit dem „Oberregie-  Abschnitt die Regelungen für die Ärzte und Zahnärzte, unter
           rungspräsidium Mittelrhein-Saar“ und dem „Regierungs-  dem zweiten Abschnitt die Regelungen für die sonstigen
           präsidium Saar“ in Saarbrücken statt, da es zweckmäßig er -  Heilberufe und unter dem dritten Abschnitt die Beziehungen
           schien, für beide Provinzen eine gemeinsame Berufs- und   der Ärzte, Zahnärzte und Dentisten zu den Versiche rungs-
           Niederlassungsordnung der Ärzte und Zahnärzte zu erlassen.  trägern.
           An dieser Besprechung in Saarbrücken nahmen von saarlän-  Nach diesen Bestimmungen sollte die „Ärztekammer Saar“
           discher  Seite  Regierungspräsident  Dr.  Hans  Neureuter,  die Aufgaben und Befugnisse der bisherigen ärztlichen „Be -
           Regierungsdirektor Dr. Karl Imig als Direktor der „Abteilung  zirksvereinigung  Saar“  der  „Ärztekammer  Westmark“  über-
                                                                nehmen. Alle Gesetze, Erlasse, Vorschriften und Ver träge, die
                                                                in  diesem  Zusammenhang  noch  gültig  waren,  wurden  von
           2   Brochowski,  Albert  von:  Dr.  med.,  geb.  am  10.05.1901  in  Löwen/Belgien.
           Bestallung als Arzt am 15.02.1926, ab Januar 1935 Facharzt für Röntgen und   den Bestimmungen befreit, die Personen wegen ihrer politi-
           ab  Oktober  1936  Facharzt  für  Innere,  bis  Oktober  1935  Leiter  der  Rönt­  schen,  religiösen  oder  weltanschaulichen  Ein stel ung  oder
                                                                                                           l
           genabteilung  des  Landeskrankenhauses  Homburg.  Nebenamtliche  Tätigkeit   ihrer oder des Ehegatten Rassenzugehörigkeit bevorzugten
           innerhalb der Lungenfürsorge in Homburg. Ablehnung seiner Zulassung als
           Arzt für Saarbrücken am 05.10.1935 (Ehefrau Marianne Lucia geb. Manasse   oder benachteiligten.
           war Jüdin). Von Dezember 1939 bis Juli 1940 als Assistent in Weilheim (Bayern)   Für  die  Vertretung  der  Zahnärzte  sollte  innerhalb  der
           bei Dr. Goltermann und ab April 1941 als Arzt in Saarbrücken verpflichtet. Von
           Juni 1945 bis 01.10.1945 Leiter der „Abteilung Gesundheitswesen“ des „Ober-  Ärztekammer  eine  besondere  Abteilung  errichtet  werden.
           regierungspräsidiums  Mittelrhein-Saar“  und  von  Juni  1945  bis  Januar  1950   Auch die neu zu errichtende „KV Saar“ und „KZV Saar“ sollten
           Vorsitzender der „Ärztekammer Saar“. Nach Mai 1945 Vorsitzender des DRK
           im  Saarland.  Gründungsvater  des  „Saarländischen  Ärztesyndikats“  (Grün-  besondere Abteilungen der „Ärztekammer Saar“ mit getrenn-
           dung am 09.05.1948), setzte sich für die grundlegende Reformierung der ärzt-  ter  Buchführung  werden,  wobei  sie  dabei  Nachfolger  der
    6      lichen  Berufsausübung  und  dabei  für  die  freie  Arztwahl  und  für  die  freie   „Bezirksstelle Saar“ der Landesstelle Mannheim der 1933 als
           Niederlassung der Ärzte innerhalb des Saarlandes ein. Gest. am 25.03.1959 in
           Saarbrücken.                                         Körperschaft  des  öffentlichen  Rechts  gegründeten  „Kassen­

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