Page 6 - Saarländisches Ärzteblatt, November-Ausgabe 2025
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A MMER AUS DER ÄR Z TEK AMMER
TEK präsidenten des „Ober re- Justiz“, Regierungsdirektor Dr. Max Obé als Direktor der
Z gie rungspräsidiums Mit tel- „Abteilung Arbeit“ und OMR Dr. Franz Altmeyer als Leiter der
Ä R rhein- Saar“ zusätzlich noch „Abteilung Gesundheitswesen“ innerhalb der „Abteilung
zum Referenten für ärztli-
Arbeit“ des „Regierungspräsidiums Saar“ teil. Auf Empfehlung
che Angele genheiten in die- von Imig und Obé wurde beschlossen, im Saarland für die
ser Behörde ernannt und Regelung der Ausübung der Heilkunde eine allgemeine
nach dem Rücktritt des Lei- Rahmenverordnung zu erlassen und den Hauptteil der Ver
ters der „Abteilung Ge sund- ordnung, der die Niederlassung der Ärzte betraf, als Richt-
heitswesen“ des „Ober regie- linien der Ärztekammer herauszugeben. Man sah die Regel-
rungspräsidiums Mittel rhein- ung der Rechtsverhältnisse in diesem Bereich als dringend
Saar“ (Präsidial direk tor Dr. erforderlich an und befürchtete, dass die Genehmigung einer
Alexander Mitscherlich) zu umfangreichen Verordnung durch die Militärregierung zuviel
dessen Nachfolger be - Zeit in Anspruch nehmen würde. Die zuständige Abteilung
stimmt. der Militärregierung im Saarland war mit dieser Teilung ein-
Nach der Anfang Juli 1945 verstanden, wohingegen die Abteilung „Santé Publique“ der
er folgten Ablösung der Dr. Albert v. Brochowski Militärregierung des „Oberregierungspräsidiums Mittelrhein“
ame rika nischen Besat zung- damit nicht einverstanden war und in ihrem Bereich die
truppen durch französische Truppen wurde dann das Saar- gesamte Verordnung über die Ausübung der Heilkunde als
land vom „Oberregierungspräsidium Mittelrhein-Saar“ wie- Erlass des Oberpräsidiums eigenständig veröffentlichte.
der abgetrennt. Auf Wunsch der französischen Militär re Im Saarland dagegen wurde am 30.10.1945 die „Verordnung
gierung in Neustadt a. d. W. blieb Dr. v. Brochowski bis zu sei- über die vorläufige Regelung der Ausübung der Heilkunde im
nem Ausscheiden am 01.10.1945 noch Leiter der „Abteilung Saargebiet“ vom „Regierungspräsidium Saar“ als allgemeine
Gesundheitswesen“ des „Oberregie rungs präsidiums Mittel- Rahmenverordnung herausgegeben und die „Niederlassungs-
rhein-Saar“, da erst ein Nachfolger für ihn gefunden werden ordnung für Ärzte“ und die „Richtlinien für die Anstellung von
musste. Während dieser Zeit blieb er im Einvernehmen mit Ober und Assistenzärzten an Krankenhäusern und Heilan
dem Regierungspräsidenten Neureuter und mit den französi- stalten“ erst nach der Genehmigung durch die Militär regie-
schen Militärbehörden Vorsitzender der „Bezirksvereinigung rung des Saarlandes (Grandval) am 24.12.1945 durch den
Saar“ der ehemaligen „Ärztekammer Westmark“ in Saar brü Vorsitzenden der „Ärztekammer Saar“ in Abstimmung mit
cken. dem Regierungspräsidenten erlassen.
Schon im Juni 1945 begann v. Brochowski mit den Vorarbeiten Die Gründung der „Ärztekammer Saar“
für den Erlass einer Berufs- und Niederlassungsordnung, die
für die Ausübung der Heilkunde und für die Niederlassung Die Rahmenverordnung über die vorläufige Regelung der
der Ärzte im Saarland die Bestimmungen der ehemaligen Ausübung der Heilkunde im Saargebiet vom 30.10.1945
Reichsärzteordnung von 1935 ersetzen sollte. Die Vor be- umfasste nur 14 Paragraphen und enthielt unter dem ersten
sprechungen dafür fanden gemeinsam mit dem „Oberregie- Abschnitt die Regelungen für die Ärzte und Zahnärzte, unter
rungspräsidium Mittelrhein-Saar“ und dem „Regierungs- dem zweiten Abschnitt die Regelungen für die sonstigen
präsidium Saar“ in Saarbrücken statt, da es zweckmäßig er - Heilberufe und unter dem dritten Abschnitt die Beziehungen
schien, für beide Provinzen eine gemeinsame Berufs- und der Ärzte, Zahnärzte und Dentisten zu den Versiche rungs-
Niederlassungsordnung der Ärzte und Zahnärzte zu erlassen. trägern.
An dieser Besprechung in Saarbrücken nahmen von saarlän- Nach diesen Bestimmungen sollte die „Ärztekammer Saar“
discher Seite Regierungspräsident Dr. Hans Neureuter, die Aufgaben und Befugnisse der bisherigen ärztlichen „Be -
Regierungsdirektor Dr. Karl Imig als Direktor der „Abteilung zirksvereinigung Saar“ der „Ärztekammer Westmark“ über-
nehmen. Alle Gesetze, Erlasse, Vorschriften und Ver träge, die
in diesem Zusammenhang noch gültig waren, wurden von
2 Brochowski, Albert von: Dr. med., geb. am 10.05.1901 in Löwen/Belgien.
Bestallung als Arzt am 15.02.1926, ab Januar 1935 Facharzt für Röntgen und den Bestimmungen befreit, die Personen wegen ihrer politi-
ab Oktober 1936 Facharzt für Innere, bis Oktober 1935 Leiter der Rönt schen, religiösen oder weltanschaulichen Ein stel ung oder
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genabteilung des Landeskrankenhauses Homburg. Nebenamtliche Tätigkeit ihrer oder des Ehegatten Rassenzugehörigkeit bevorzugten
innerhalb der Lungenfürsorge in Homburg. Ablehnung seiner Zulassung als
Arzt für Saarbrücken am 05.10.1935 (Ehefrau Marianne Lucia geb. Manasse oder benachteiligten.
war Jüdin). Von Dezember 1939 bis Juli 1940 als Assistent in Weilheim (Bayern) Für die Vertretung der Zahnärzte sollte innerhalb der
bei Dr. Goltermann und ab April 1941 als Arzt in Saarbrücken verpflichtet. Von
Juni 1945 bis 01.10.1945 Leiter der „Abteilung Gesundheitswesen“ des „Ober- Ärztekammer eine besondere Abteilung errichtet werden.
regierungspräsidiums Mittelrhein-Saar“ und von Juni 1945 bis Januar 1950 Auch die neu zu errichtende „KV Saar“ und „KZV Saar“ sollten
Vorsitzender der „Ärztekammer Saar“. Nach Mai 1945 Vorsitzender des DRK
im Saarland. Gründungsvater des „Saarländischen Ärztesyndikats“ (Grün- besondere Abteilungen der „Ärztekammer Saar“ mit getrenn-
dung am 09.05.1948), setzte sich für die grundlegende Reformierung der ärzt- ter Buchführung werden, wobei sie dabei Nachfolger der
6 lichen Berufsausübung und dabei für die freie Arztwahl und für die freie „Bezirksstelle Saar“ der Landesstelle Mannheim der 1933 als
Niederlassung der Ärzte innerhalb des Saarlandes ein. Gest. am 25.03.1959 in
Saarbrücken. Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründeten „Kassen
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