Page 14 - Saarländisches Ärzteblatt, November-Ausgabe 2025
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N ACHR ICHTEN  aktuellen Stand der Technik, sondern gewährleistet auch die   benötigt wird, wie bspw. das E-Rezept oder die elektronische
                             NACHRICHTEN






           Zukunftsfähigkeit und Performance der Telematik infra-struk-
                                                                In diesem Fall wird die Beantragung eines neuen eHBA not-
           tur. Die Kartengeneration ist auf der Rückseite des elektroni-
                                                                wendig, was ggf. mit Wartezeiten und zusätzlichem Aufwand
           schen  Heilberufsausweises,  oben  rechts  unter  dem  CE­Zei­  Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), nicht mehr nutzen.
           chen vermerkt und kann mit einem Blick geprüft werden. Für  für erneute Identifikation und Freigabe verbunden ist.
           Ausweise der Generation 2.1 ist kein Austausch notwendig.
           Der anstehende Massentausch stellt einen erheblichen Auf- Auswirkungen auf den Praxisbetrieb und Kosten
           wand dar – sowohl für die Kartenanbieter als auch für die
           herausgebenden Ärztekammern.                         Sofern der eHBA rechtzeitig getauscht wird, hat die Umstel­
                                                                lung auf die Folgegeneration mit ECC keine Auswirkungen auf
           Frühzeitiges Handeln verhindert Nutzungsausfälle     den  laufenden  Betrieb  von  TI­Anwendungen.  Frühzeitige
                                                                Reaktion sichert somit die berufliche Handlungsfähigkeit und
           Die Anbieter werden die betroffenen Ärztinnen und Ärzte in   entlastet  zugleich  die  Ärztekammern  im  Hinblick  auf  die
           mehreren Informationswellen gezielt anschreiben und über  Freigabeprozesse.
           das  notwendige Vorgehen informieren.  Die  Verfahren zum
           Kartentausch  unterscheiden  sich  im  Detail  zwischen  den  Besonderheiten beim Austausch
           Anbietern. Die Anbieter informieren darüber hinaus auf eige- beim Anbieter SHC
           nen Webseiten  ausführlich zum Thema.
                       2
           eHBA  der  Generation  2.0  ohne  ECC­Unterstützung  werden   Die eHBA der Anbieter T­Systems und SHC sind bereits von
           automatisch zum 31.12.2025 gesperrt. Daher sollten Ärztin-  der  neueren  Generation  2.1  und  damit  nicht  von  dem
           nen und Ärzte in jedem Falle rechtzeitig auf das Anschreiben   Algorithmuswechsel  betroffen.  Allerdings  verwenden  einige
           Ihres Anbieters reagieren und den für den Austausch not-  eHBA  des  Anbieters  SHC  einen  theoretisch  als  unsicher  gel-
           wendigen  Schritten  folgen.  Wer  den  Austausch  nicht  recht-  tenden Chip. Daher müssen die betroffenen Karten bis zum
           zeitig  vornimmt,  kann  TI­Anwendungen,  für  die  ein  eHBA  30.06.2026  ausgetauscht  werden.  Das  Verfahren  ist  für  die
                                                                Ärztinnen  und  Ärzte  kostenlos  und  ähnelt  dem  für  den
           1    Pressemeldung der zuständigen Behörde: https://www.elektronische­  Austausch  der  eHBA  der  Generation  2.0.  Der  Anbieter  SHC
             vertrauensdienste.de/EVD/DE/Aktuelles/Meldungen/anbieter/
             RSA2048.html                                       wird die betroffenen Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich ab
           2   Bundesdruckerei: https://www.d­trust.net/de/support/  August 2025 anschreiben und auch auf seiner Webseite über
            ehba#Austauschaktion%20eHBA%20Generation%20G2.0     Details des Austauschprozesses informieren. Auch hier emp-
             medisign: https://www.medisign.de/blog/ehba­und­smc­b­der­
             generation-2-0-werden-ausgetauscht/                fiehlt es sich, zeitnah auf das Anschreiben zu reagieren.




           Das Landeskompetenzzentrum Infektionsepidemio-

           logie am Universitätsklinikum des Saarlandes




           Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das zentrale Instrument  Meldepflichten – ein kurzer Überblick
           zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung  von Infek tions-
           krankheiten  beim  Menschen.  Im  Mittelpunkt  steht  das  Mel-  Die Meldepflicht gemäß IfSG umfasst zwei zentrale Bereiche:
           de wesen:  Ärzt/innen  und  Labore  sind  verpflichtet,  bereits  ­  § 6 IfSG: Ärztliche Meldung bestimmter Erkrankungen bei
           den Verdacht auf bestimmte Erkrankungen oder nachgewie-  Verdacht, Erkrankung oder Tod – auch ohne dass ein Erre-
           sene Krankheitserreger den für den Wohnort des Betroffenen   ger nachweis vorliegt.
           Gesundheitsämtern  zu  melden.  Dort  werden  die  Daten  ­  § 7 IfSG: Labormeldung definierter Krankheitserreger nach
           geprüft, mit eigenen Ermittlungsergebnissen ergänzt und   deren Nachweis.
           schließlich elektronisch an das Robert Koch-Institut (RKI) wei-
           tergeleitet, wo sie bundesweit zusammengeführt werden.  Während Meldungen in der Regel namentlich erfolgen, sieht
                                                                das  Gesetz  für  bestimmte  Erreger  auch  nichtnamentliche
           Diese Informationen bilden die Grundlage für eine schnelle   Direktmeldungen an das RKI vor. Zusätzlich können die
           Erkennung von Ausbrüchen und die Entwicklung langfristiger  Bundesländer eigene Meldepflichten einführen – im Saarland
           Präventionsstrategien. Bereits geringe Auffälligkeiten in den   gilt  seit  2011  beispielsweise  eine  ärztliche  Meldepflicht  der
           Meldedaten können wertvolle Frühhinweise auf Verän de run­  Lyme-Borreliose.
   14      gen der Infektionsdynamik liefern – von regionalen Häufun­  Die  so  gewonnenen  Meldedaten  erlauben  es  dem  Öffent­
           gen bis zu bundesweiten Trends.                      lichen Gesundheitsdienst (ÖGD), Häufigkeit, regionale Vertei­

           Saarländisches Ärzteblatt     Ausgabe 11/2025
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