Page 14 - Saarländisches Ärzteblatt, November-Ausgabe 2025
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N ACHR ICHTEN aktuellen Stand der Technik, sondern gewährleistet auch die benötigt wird, wie bspw. das E-Rezept oder die elektronische
NACHRICHTEN
Zukunftsfähigkeit und Performance der Telematik infra-struk-
In diesem Fall wird die Beantragung eines neuen eHBA not-
tur. Die Kartengeneration ist auf der Rückseite des elektroni-
wendig, was ggf. mit Wartezeiten und zusätzlichem Aufwand
schen Heilberufsausweises, oben rechts unter dem CEZei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), nicht mehr nutzen.
chen vermerkt und kann mit einem Blick geprüft werden. Für für erneute Identifikation und Freigabe verbunden ist.
Ausweise der Generation 2.1 ist kein Austausch notwendig.
Der anstehende Massentausch stellt einen erheblichen Auf- Auswirkungen auf den Praxisbetrieb und Kosten
wand dar – sowohl für die Kartenanbieter als auch für die
herausgebenden Ärztekammern. Sofern der eHBA rechtzeitig getauscht wird, hat die Umstel
lung auf die Folgegeneration mit ECC keine Auswirkungen auf
Frühzeitiges Handeln verhindert Nutzungsausfälle den laufenden Betrieb von TIAnwendungen. Frühzeitige
Reaktion sichert somit die berufliche Handlungsfähigkeit und
Die Anbieter werden die betroffenen Ärztinnen und Ärzte in entlastet zugleich die Ärztekammern im Hinblick auf die
mehreren Informationswellen gezielt anschreiben und über Freigabeprozesse.
das notwendige Vorgehen informieren. Die Verfahren zum
Kartentausch unterscheiden sich im Detail zwischen den Besonderheiten beim Austausch
Anbietern. Die Anbieter informieren darüber hinaus auf eige- beim Anbieter SHC
nen Webseiten ausführlich zum Thema.
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eHBA der Generation 2.0 ohne ECCUnterstützung werden Die eHBA der Anbieter TSystems und SHC sind bereits von
automatisch zum 31.12.2025 gesperrt. Daher sollten Ärztin- der neueren Generation 2.1 und damit nicht von dem
nen und Ärzte in jedem Falle rechtzeitig auf das Anschreiben Algorithmuswechsel betroffen. Allerdings verwenden einige
Ihres Anbieters reagieren und den für den Austausch not- eHBA des Anbieters SHC einen theoretisch als unsicher gel-
wendigen Schritten folgen. Wer den Austausch nicht recht- tenden Chip. Daher müssen die betroffenen Karten bis zum
zeitig vornimmt, kann TIAnwendungen, für die ein eHBA 30.06.2026 ausgetauscht werden. Das Verfahren ist für die
Ärztinnen und Ärzte kostenlos und ähnelt dem für den
1 Pressemeldung der zuständigen Behörde: https://www.elektronische Austausch der eHBA der Generation 2.0. Der Anbieter SHC
vertrauensdienste.de/EVD/DE/Aktuelles/Meldungen/anbieter/
RSA2048.html wird die betroffenen Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich ab
2 Bundesdruckerei: https://www.dtrust.net/de/support/ August 2025 anschreiben und auch auf seiner Webseite über
ehba#Austauschaktion%20eHBA%20Generation%20G2.0 Details des Austauschprozesses informieren. Auch hier emp-
medisign: https://www.medisign.de/blog/ehbaundsmcbder
generation-2-0-werden-ausgetauscht/ fiehlt es sich, zeitnah auf das Anschreiben zu reagieren.
Das Landeskompetenzzentrum Infektionsepidemio-
logie am Universitätsklinikum des Saarlandes
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das zentrale Instrument Meldepflichten – ein kurzer Überblick
zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infek tions-
krankheiten beim Menschen. Im Mittelpunkt steht das Mel- Die Meldepflicht gemäß IfSG umfasst zwei zentrale Bereiche:
de wesen: Ärzt/innen und Labore sind verpflichtet, bereits § 6 IfSG: Ärztliche Meldung bestimmter Erkrankungen bei
den Verdacht auf bestimmte Erkrankungen oder nachgewie- Verdacht, Erkrankung oder Tod – auch ohne dass ein Erre-
sene Krankheitserreger den für den Wohnort des Betroffenen ger nachweis vorliegt.
Gesundheitsämtern zu melden. Dort werden die Daten § 7 IfSG: Labormeldung definierter Krankheitserreger nach
geprüft, mit eigenen Ermittlungsergebnissen ergänzt und deren Nachweis.
schließlich elektronisch an das Robert Koch-Institut (RKI) wei-
tergeleitet, wo sie bundesweit zusammengeführt werden. Während Meldungen in der Regel namentlich erfolgen, sieht
das Gesetz für bestimmte Erreger auch nichtnamentliche
Diese Informationen bilden die Grundlage für eine schnelle Direktmeldungen an das RKI vor. Zusätzlich können die
Erkennung von Ausbrüchen und die Entwicklung langfristiger Bundesländer eigene Meldepflichten einführen – im Saarland
Präventionsstrategien. Bereits geringe Auffälligkeiten in den gilt seit 2011 beispielsweise eine ärztliche Meldepflicht der
Meldedaten können wertvolle Frühhinweise auf Verän de run Lyme-Borreliose.
14 gen der Infektionsdynamik liefern – von regionalen Häufun Die so gewonnenen Meldedaten erlauben es dem Öffent
gen bis zu bundesweiten Trends. lichen Gesundheitsdienst (ÖGD), Häufigkeit, regionale Vertei
Saarländisches Ärzteblatt Ausgabe 11/2025

