Page 15 - Saarländisches Ärzteblatt, Mai-Ausgabe 2024
P. 15
AUS DER ÄR Z TEK AMMER Ä R
Z
TEK
Erleichterung der Voraussetzungen für die
Umschulung zur Medinischen Fachangestellten A MMER
Vorstandsbeschluss vom 12. März 2024
Medizinische Fachkräfte wandern immer mehr in Kranken- Die Umschulung kann auch in Teilzeit absolviert werden.
häuser, Krankenkassen etc. ab. Besonders Facharztpraxen Liegt die wöchentliche Umschulungszeit bei weniger als 35
leiden erheblich unter dem Fachkräftemangel. Stunden (ein Berufsschultag inkl.), verlängert sich die regu-
Den Beruf als Medizinische/r Fachangestellte/r – früher Arzt- läre Dauer der Teilzeit-Umschulung um die Stundenzahl, die
helferin – erlernt man in einer dreijährigen Ausbildung. Auch gegenüber der Vollzeit-Umschulung pro Woche eingespart
eine Umschulung kann als Alternative in Betracht gezogen wird. Es gilt hier die Maßgabe des BBiG, dass die Dauer maxi-
werden und eine berufliche Neuorientierung darstellen, je - mal das Eineinhalbfache der Regelausbildungsdauer betra-
doch dauert diese in der Regel ebenfalls drei Jahre. gen darf.
Die Umschulung findet in dualer Form statt, d.h. sie ist paral-
Die Zustimmung zur Umschulungsmaßnahme für die Dauer lel in einer Arztpraxis und einer Berufsschule zu absolvieren.
von 24 Monaten ist unter Beifügung der notwendigen Nach-
weise mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme Die Umschulungsdauer von 24 Monaten muss spätestens zur
schriftlich bei der Ärztekammer des Saarlandes zu beantra- Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sein. Bei Nicht-
gen. Die Umschulung muss mindestens 24 Monate dauern erreichen der 24-monatigen Umschulungsdauer bis zu Be -
und in einer Allgemeinmedizinisch, internistischen Arztpraxis ginn der Anmeldung kann unter Berücksichtigung der er -
oder Kinderarzt absolviert werden. Die nicht aufgezählten brachten Leistungen (Ergebnisse der Zwischenprüfung, schu-
Facharztgruppen können einen entsprechenden Antrag auf lische und betriebliche Leistungen während der gesamten
Genehmigung einer Umschulung bei der Ärztekammer des Ausbildungsdauer) von der Einhaltung abgesehen werden.
Saarlandes stellen, wenn sichergestellt ist, dass die – gemäß
§ 5 der Ausbildungsordnung für Medizinische Fachangestellte Im Übrigen gelten für das Prüfungs- und Zulassungsverfahren
vom 26. April 2006 – genannten in einer sich wandelnden bei der Zwischen- und Abschlussprüfung die Bestimmungen
Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kennt- der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf „Medizi ni-
nisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) bezo- sche Fachangestellte“ der Ärztekammer des Saarlandes in
gen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt und der/ der jeweils geltenden Fassung.“
die Umschüler/in zur Ausübung einer qualifizierten berufli-
chen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BBiG befähigt werden Ansprechpartnerin:
kann, wobei insbesondere selbstständiges Planen, Durch- Diana Fellinger-Ruppert
führen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Referatsleiterin Aus- und Weiterbildung MVA
Gesamtzusammenhang miteinschließt. Tel.: (0681) 4003-284
E-Mail: Diana.Ruppert@aeksaar.de
Eine Umschulungsmaßnahme für die Dauer von regulär 36
Monate ist grundsätzlich in allen Arzt- und Facharztpraxen
ohne bestimmte Voraussetzungen möglich. Bei Vorliegen
einer Fachoberschulreife oder eines gleichwertigen Ab -
schlusses (z. B. mittlere Reife) kann die reguläre 3-jährige Dienststellen geschlossen
Umschulungsdauer um 6 Monate auf 30 Monate reduziert
werden. Bei Vorliegen einer Fachhochschulreife, Hochschul-
reife kann die reguläre 3-jährige Umschulungsdauer um 12
Monate auf 24 Monate reduziert werden.
Sollten die obigen Voraussetzung für eine verkürzte Um -
schulung nicht gegeben sein, so kann bei Vorliegen nachfol-
gender Voraussetzungen die Umschulungsdauer auf 24 Mo - Foto: AdobeStock
nate reduziert werden.
• Abgeschlossene dreijährige Ausbildung oder alternativ Die Dienststellen der Ärztekammer des Saarlandes
mindestens 3,5 Jahre Berufstätigkeit. sind am Dienstag, 21. Mai 2024, wegen der
• Mindestalter von 18 Jahren. Stimmauszählung der Kammerwahl geschlossen. 15
• ausreichende Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2.
Saarländisches Ärzteblatt Ausgabe 5/2024