Page 15 - Saarländisches Ärzteblatt, Mai-Ausgabe 2024
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AUS DER ÄR Z TEK AMMER                                        Ä R
                                                                                                                    Z

                                                                                                                    TEK
      Erleichterung der Voraussetzungen für die
      Umschulung zur Medinischen Fachangestellten                                                                   A MMER


      Vorstandsbeschluss vom 12. März 2024



      Medizinische  Fachkräfte  wandern  immer  mehr  in  Kranken-  Die  Umschulung  kann  auch  in  Teilzeit  absolviert  werden.
      häuser,  Krankenkassen  etc.  ab.  Besonders  Facharztpraxen   Liegt  die  wöchentliche  Umschulungszeit  bei  weniger  als  35
      leiden erheblich unter dem Fachkräftemangel.         Stunden  (ein  Berufsschultag  inkl.),  verlängert  sich  die  regu-
      Den Beruf als Medizinische/r Fachangestellte/r – früher Arzt-  läre Dauer der Teilzeit-Umschulung um die Stundenzahl, die
      helferin – erlernt man in einer dreijährigen Ausbildung. Auch   gegenüber  der  Vollzeit-Umschulung  pro  Woche  eingespart
      eine  Umschulung  kann  als  Alternative  in  Betracht  gezogen   wird. Es gilt hier die Maßgabe des BBiG, dass die Dauer maxi-
      werden  und  eine  berufliche  Neuorientierung  darstellen,  je -  mal  das  Eineinhalbfache  der  Regelausbildungsdauer  betra-
      doch dauert diese in der Regel ebenfalls drei Jahre.  gen darf.
                                                           Die Umschulung findet in dualer Form statt, d.h. sie ist paral-
      Die Zustimmung zur Umschulungsmaßnahme für die Dauer  lel in einer Arztpraxis und einer Berufsschule zu absolvieren.
      von 24 Monaten ist unter Beifügung der notwendigen Nach-
      weise  mindestens  drei  Monate  vor  Beginn  der  Maßnahme   Die Umschulungsdauer von 24 Monaten muss spätestens zur
      schriftlich  bei  der  Ärztekammer  des  Saarlandes  zu  beantra-  Anmeldung  der  Abschlussprüfung  erfüllt  sein.  Bei  Nicht-
      gen.  Die  Umschulung  muss  mindestens  24  Monate  dauern   erreichen  der  24-monatigen  Umschulungsdauer  bis  zu  Be -
      und in einer Allgemeinmedizinisch, internistischen Arztpraxis   ginn  der  Anmeldung  kann  unter  Berücksichtigung  der  er -
      oder  Kinderarzt  absolviert  werden.  Die  nicht  aufgezählten   brachten Leistungen (Ergebnisse der Zwischenprüfung, schu-
      Facharztgruppen  können  einen  entsprechenden  Antrag  auf   lische  und  betriebliche  Leistungen  während  der  gesamten
      Genehmigung  einer  Umschulung  bei  der  Ärztekammer  des  Ausbildungsdauer) von der Einhaltung abgesehen werden.
      Saarlandes stellen, wenn sichergestellt ist, dass die – gemäß
      § 5 der Ausbildungsordnung für Medizinische Fachangestellte   Im Übrigen gelten für das Prüfungs- und Zulassungsverfahren
      vom  26.  April  2006  –  genannten  in  einer  sich  wandelnden   bei der Zwischen- und Abschlussprüfung die Bestimmungen
     Arbeitswelt  notwendigen  beruflichen  Fertigkeiten,  Kennt-  der  Prüfungsordnung  für  den  Ausbildungsberuf  „Medizi ni-
      nisse  und  Fähigkeiten  (berufliche  Handlungsfähigkeit)  bezo-  sche  Fachangestellte“  der  Ärztekammer  des  Saarlandes  in
      gen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt und der/  der jeweils geltenden Fassung.“
      die  Umschüler/in  zur  Ausübung  einer  qualifizierten  berufli-
      chen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BBiG befähigt werden   Ansprechpartnerin:
      kann,  wobei  insbesondere  selbstständiges  Planen,  Durch-  Diana Fellinger-Ruppert
      führen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen   Referatsleiterin Aus- und Weiterbildung MVA
      Gesamtzusammenhang miteinschließt.                   Tel.: (0681) 4003-284
                                                           E-Mail: Diana.Ruppert@aeksaar.de
      Eine  Umschulungsmaßnahme  für  die  Dauer  von  regulär  36
      Monate  ist  grundsätzlich  in  allen  Arzt-  und  Facharztpraxen
      ohne  bestimmte  Voraussetzungen  möglich.  Bei  Vorliegen
      einer  Fachoberschulreife  oder  eines  gleichwertigen  Ab -
      schlusses  (z.  B.  mittlere  Reife)  kann  die  reguläre  3-jährige   Dienststellen geschlossen
      Umschulungsdauer  um  6  Monate  auf  30  Monate  reduziert
      werden.  Bei  Vorliegen  einer  Fachhochschulreife,  Hochschul-
      reife  kann  die  reguläre  3-jährige  Umschulungsdauer  um  12
      Monate auf 24 Monate reduziert werden.

      Sollten  die  obigen  Voraussetzung  für  eine  verkürzte  Um -
      schulung nicht gegeben sein, so kann bei Vorliegen nachfol-
      gender Voraussetzungen die Umschulungsdauer auf 24 Mo -                                       Foto: AdobeStock
      nate reduziert werden.

     •  Abgeschlossene  dreijährige  Ausbildung  oder  alternativ   Die Dienststellen der Ärztekammer des Saarlandes
       mindestens 3,5 Jahre Berufstätigkeit.                      sind am Dienstag, 21. Mai 2024, wegen der
     •  Mindestalter von 18 Jahren.                             Stimmauszählung der Kammerwahl geschlossen.        15
     •  ausreichende Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2.

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