Page 15 - Saarländisches Ärzteblatt, März 2026
P. 15
ÄR Z TLICHE FORTBILDUNG FOR TBILDUNG
Abbildung 6: Strukturelles MRT
a) sagittale T2-TSE und b) coronare T2
mit Fettunterdrückung (STIR) einer
venösen Malformation paramedian
rechts in der Wange bzw. am Übergang
zum rechten Nasenflügel. Klinisch
zeigte sich eine deutliche Schwellung
mit bläulicher Hautverfärbung.
Fortsetzung Abbildung 6: Durchleuchtungsaufnahmen ( c) – e)) während der Behandlung. c) natives Durchleuchtungsbild mit einliegender Nadel nach
sonographischer Punktion. d) Natives Durchleuchtungsbild während der Injektion des Bleomycin-Kontrastmittel-Gemisches mit guter intraläsionaler
Verteilung in der gesamten Läsion ohne Extravasation. e) Vorlage der Fingerelektrode zur reversiblen Elektroporation. Sukzessive wird die gesamte
Läsion ‚gestempelt‘, aber ohne Überlappung der Behandlungszonen. Vor der ersten Impulsgabe wurde etwas Bleomycin-Kontrastmittelgemisch
nachgegeben und dann die Punktionsnadel entfernt.
Oft wird ein verstärktes Wachstum insbesondere im Klein- Sklerosemedikamenten eingesetzt 2,4,7 . Es kann dabei auch
kindesalter, in der Pubertät und auch bei Schwangerschaften mit reinem Ethanol behandelt werden, was aber mit einer
gesehen. Wenn möglich versuchen wir bei Kindern bis zum deutlich erhöhten Komplikationsrate, insbesondre auch
Schulalter mit der Behandlung zu warten, bei deutlichem Nekrose einschließlich Hautnekrosen, verbunden ist und
Progress erfolgt eine Behandlung aber ggf. auch schon im daher gerade im Kopf-Hals-Bereich und insbesondere bei
Kleinkindesalter oder auch als Säugling (Casus 6, Abbildung 7). oberflächlicher Lage nicht mehr empfohlen wird 22, 21 . Wichtig
ist auch die Beachtung von aufnehmenden Venen, welche
Die Sklerosetherapie hat sich als primäre Behandlungsoption möglichst nicht mit dem Sklerosemedikament behandelt
auch im Kopf-Hals-Bereich etabliert 3,4,8,13,18–23 . Dabei wur - werden sollen . Hierbei ist insbesondere eine Drainage in 15
3
den in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl an das tiefe Venensystem zu beachten. Eine Vorab-Okklusion
Saarländisches Ärzteblatt Ausgabe 3/2026

