Page 26 - Saarländisches Ärzteblatt, März 2026
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AND AUS DER K A SSENÄR Z TLICHEN VEREINIGUNG
AR L
V SA Umsetzungsvereinbarung zur
K Onkologie-Vereinbarung
(Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte ab dem 01.01.2026)
zwischen Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Europaallee 7 – 9, 66113 Saarbrücken und AOK Rheinland-Pfalz / Saarland – Die
Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, KNAPPSCHAFT Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St.
Johanner Straße 46 – 48, 66111 Saarbrücken, IKK Südwest, Europaallee 3 – 4, 66113 Saarbrücken, BKK Landesverband Mitte,
Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche
Krankenkasse, Weißensteinstraße 70 – 72, 34131 Kassel, den Ersatzkassen Techniker-Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit,
Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse, gemeinsamer Bevollmächtigter
mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e.V., Berlin (vdek), vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Saarland,
Heinrich-Böcking-Str. 6 – 8, 66121 Saarbrücken
§ 1 Abrechnungsziffer Vergütung
Vertragsinhalt 86510 51,13 Euro
Zur Umsetzung der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum 86512 25,56 Euro
BundesmantelvertragÄrzte ab dem 01.01.2026) treffen die 86514 25,56 Euro
Vertragspartner die nachfolgenden Regelungen. 86516 255,65 Euro
86518 255,65 Euro
§ 2 86520 127,83 Euro
Voraussetzungen zur Teilnahme 86522 178,96 Euro
(1) Aus Gründen der Sicherstellung einer flächendeckenden
qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Pati § 4
enten können die Patientenzahlen nach § 3 Abs. 4 der Inkrafttreten und Kündigung
Onkologie-Vereinbarung durch die Partner der Gesam t- (1) Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2026 in Kraft und löst
ver träge mit gemeinsamem und einheitlichem Beschluss die Vereinbarung vom 08.04.2019 ab. Sie kann mit einer
modifiziert werden (§ 3 Abs. 7 der OnkologieVerein ba Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalb-
rung). Auf dieser Grundlage vereinbaren die Partner der jahres, frühestens zum 31.12.2026, gekündigt werden.
Gesamtverträge die nachfolgenden Regelungen. (2) Sofern gesetzliche Änderungen oder Änderungen des
(2) Teilnahmeberechtigt sind die Praxen gemäß § 3 Abs. 6 der EBM, die Inhalte dieser Vereinbarung betreffend, in Kraft
Onkologie-Vereinbarung (Neu- und Jungpraxen bzw. neu treten, kann die Vereinbarung abweichend von den Vor-
und kürzer als zwei Jahre zugelassene Ärzte). ga ben in Abs. 1 mit einer Frist von 6 Wochen zum Quar-
(3) Die nach § 3 Abs. 4 der OnkologieVereinbarung nachzu- talsende gekündigt werden.
weisenden Patientenzahlen für die intravasale und/oder
intrakavitäre und/oder intraläsionale Chemotherapie
a) Fachärzte für Innere Medizin mit der Zusatz be zeich- Saarbrücken, den 12.01.2026
nung Hämatologie und internistische Onkologie:
• 15 Patienten; Kassenärztliche Vereinigung Saarland
b) andere Fachgruppen: Thomas Rehlinger
• 10 Patienten stellv. Vorsitzender des Vorstandes
gelten nur für die Ärzte, zu deren Leistungsspektrum im
Rahmen der Onkologie-Vereinbarung die intravasale AOK Rheinland-Pfalz / Saarland – Die Gesundheitskasse
Chemo therapie gehört. Für Ärzte, zu deren Leistungs
spektrum die intravasale Chemotherapie nicht gehört, BKK Landesverband Mitte
gelten die entsprechenden Patientenzahlen nicht; die Nr. Landesvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland
86516 kann durch diese Ärzte nicht abgerechnet werden.
Die Gesamtzahl der nachzuweisenden onkologischen IKK Südwest
Patienten (Fachärzte für Innere Medizin mit der Zusatz- Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand
bezeichnung Hämatologie und internistische Onkologie:
120 Patienten; andere Fachgruppen: 80 Patienten) gilt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
uneingeschränkt auch für diese Ärzte. Gartenbau
(4) Die weiteren Teilnahmevoraussetzungen gemäß der
l
Onko ogie-Vereinbarung bleiben hiervon unberührt. Verband der Ersatzkassen e.V.
Martin Schneider, Der Leiter der Landesvertretung Saarland
§ 3
Vergütung und Abrechnung KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Saarbrücken
26 Für die Leistungen nach dieser Vereinbarung sind von den Gerrith Kiefaber, Leiterin der Regionaldirektion
teilnehmenden Vertragsärzten folgende Abrechnungsziffern
in Ansatz zu bringen:
Saarländisches Ärzteblatt Ausgabe 3/2026

