Page 26 - Saarländisches Ärzteblatt, März 2026
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AND                     AUS DER K A SSENÄR Z TLICHEN VEREINIGUNG


     AR L


     V SA  Umsetzungsvereinbarung zur


     K     Onkologie-Vereinbarung
           (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte ab dem 01.01.2026)

           zwischen Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Europaallee 7 – 9, 66113 Saarbrücken und AOK Rheinland-Pfalz / Saarland – Die
           Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, KNAPPSCHAFT Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St.
           Johanner Straße 46 – 48, 66111 Saarbrücken, IKK Südwest, Europaallee 3 – 4, 66113 Saarbrücken, BKK Landesverband Mitte,
           Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche
           Krankenkasse, Weißensteinstraße 70 – 72, 34131 Kassel, den Ersatzkassen Techniker-Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit,
           Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse, gemeinsamer Bevollmächtigter
           mit  Abschlussbefugnis:  Verband  der  Ersatzkassen  e.V.,  Berlin  (vdek),  vertreten  durch  den  Leiter  der  Landesvertretung  Saarland,
           Heinrich-Böcking-Str. 6 – 8, 66121 Saarbrücken

                                   § 1                          Abrechnungsziffer     Vergütung
                              Vertragsinhalt                    86510                 51,13 Euro
           Zur Umsetzung der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum   86512             25,56 Euro
           Bundesmantelvertrag­Ärzte  ab  dem  01.01.2026)  treffen  die   86514      25,56 Euro
           Vertragspartner die nachfolgenden Regelungen.        86516                 255,65 Euro
                                                                86518                 255,65 Euro
                                   § 2                          86520                 127,83 Euro
                      Voraussetzungen zur Teilnahme             86522                 178,96 Euro
           (1)  Aus Gründen der Sicherstellung einer flächendeckenden
              qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Pati­                    § 4
             enten  können  die  Patientenzahlen  nach  §  3  Abs.  4  der   Inkrafttreten und Kündigung
             Onkologie-Vereinbarung durch die Partner der Gesam t-  (1)  Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2026 in Kraft und löst
             ver träge mit gemeinsamem und einheitlichem Beschluss   die Vereinbarung vom 08.04.2019 ab. Sie kann mit einer
              modifiziert  werden  (§  3  Abs.  7  der  Onkologie­Verein ba­  Frist  von  drei  Monaten  zum  Ende  eines  Kalenderhalb-
              rung). Auf dieser Grundlage vereinbaren die Partner der   jahres, frühestens zum 31.12.2026, gekündigt werden.
             Gesamtverträge die nachfolgenden Regelungen.       (2)  Sofern gesetzliche Änderungen oder Änderungen des
           (2)  Teilnahmeberechtigt sind die Praxen gemäß § 3 Abs. 6 der   EBM, die Inhalte dieser Vereinbarung betreffend, in Kraft
             Onkologie-Vereinbarung (Neu- und Jungpraxen bzw. neu   treten, kann die Vereinbarung abweichend von den Vor-
              und kürzer als zwei Jahre zugelassene Ärzte).        ga ben in Abs. 1 mit einer Frist von 6 Wochen zum Quar-
           (3)  Die nach § 3 Abs. 4 der Onkologie­Vereinbarung nachzu-  talsende gekündigt werden.
              weisenden Patientenzahlen für die intravasale und/oder
              intrakavitäre und/oder intraläsionale Chemotherapie
             a)  Fachärzte  für  Innere  Medizin  mit  der  Zusatz be zeich-  Saarbrücken, den 12.01.2026
                nung Hämatologie und internistische Onkologie:
                • 15 Patienten;                                 Kassenärztliche Vereinigung Saarland
              b)  andere Fachgruppen:                           Thomas Rehlinger
                • 10 Patienten                                  stellv. Vorsitzender des Vorstandes
              gelten nur für die Ärzte, zu deren Leistungsspektrum im
             Rahmen  der  Onkologie-Vereinbarung  die  intravasale  AOK Rheinland-Pfalz / Saarland – Die Gesundheitskasse
             Chemo therapie  gehört.  Für  Ärzte,  zu  deren  Leistungs­
             spektrum  die  intravasale  Chemotherapie  nicht  gehört,  BKK Landesverband Mitte
              gelten die entsprechenden Patientenzahlen nicht; die Nr.  Landesvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland
              86516 kann durch diese Ärzte nicht abgerechnet werden.
             Die Gesamtzahl der nachzuweisenden onkologischen   IKK Südwest
             Patienten (Fachärzte für Innere Medizin mit der Zusatz-  Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand
              bezeichnung  Hämatologie  und  internistische  Onkologie:
             120  Patienten;  andere  Fachgruppen:  80  Patienten)  gilt  Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
              uneingeschränkt auch für diese Ärzte.             Gartenbau
           (4)  Die weiteren Teilnahmevoraussetzungen gemäß der
                  l
             Onko ogie-Vereinbarung bleiben hiervon unberührt.  Verband der Ersatzkassen e.V.
                                                                Martin Schneider, Der Leiter der Landesvertretung Saarland
                                   § 3
                        Vergütung und Abrechnung                KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Saarbrücken
   26      Für die Leistungen nach dieser Vereinbarung sind von den   Gerrith Kiefaber, Leiterin der Regionaldirektion
           teilnehmenden Vertragsärzten folgende Abrechnungsziffern
           in Ansatz zu bringen:

           Saarländisches Ärzteblatt     Ausgabe 3/2026
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