Page 29 - Saarländisches Ärzteblatt, Oktober 2026
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AUS DER K A SSENÄR Z TLICHEN VEREINIGUNG K
V SA
1. Ergänzungsvereinbarung zur AR L
Vergütungsvereinbarung 2026 AND
zwischen Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Europaallee 7 – 9, 66113 Saarbrücken, und AOK Rheinland-Pfalz / Saarland – Die
Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, KNAPPSCHAFT Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St.
Johanner Straße 46 – 48, 66111 Saarbrücken, IKK Südwest, Europaallee 3 – 4, 66113 Saarbrücken, BKK Landesverband Mitte,
Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche
Krankenkasse, Weißensteinstr. 70 – 72, 34131 Kassel, den Ersatzkassen, Techniker-Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit,
Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse , gemeinsamer Bevollmächtigter
mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e.V., Berlin (vdek), vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Saarland,
Heinrich-Böcking-Str. 6 – 8, 66121 Saarbrücken
Die Vergütungsvereinbarung 2026 vom 09.02.2026 zwischen Die nachfolgenden Aufzählungspunkte und Verweise ver
den Vertragspartnern im Saarland wird wie folgt geändert: schieben sich entsprechend.
In § 3 „Ermittlung der Behandlungsbedarfe, Bereinigung“ Die Anlage 1 „Berechnung der vorhersehbaren morbidi-
wird Abs. 1h wie folgt gefasst: tätsbedingten Gesamtvergütung“ wird neu gefasst und ist
der Ergänzungsvereinbarung beigefügt.
(1h) Der gemäß Abs. 1g ermittelte Behandlungsbedarf wird Die Anlage 4 „Leistungen außerhalb der morbiditätsbe-
gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner dingten Gesamtvergütung“ wird neu gefasst und ist der
420. Sitzung, geändert durch den Beschluss des Be Ergänzungsvereinbarung beigefügt.
wertungsausschusses in seiner 824. Sitzung (schriftliche
Beschlussfassung), um die für das aktuelle Abrech nungs Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
quartal nach den jeweils gültigen Beschlüssen zur Be
reinigung aufgrund ambulanter spezialfachärztlicher Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Be handlung gemäß §116b Abs. 6 Satz 13ff. SGB V insge San.Rat Prof. Dr. Harry Derouet
samt ermittelte Differenzbereinigungsmenge in Punkten Vorsitzender des Vorstandes
(positiv oder negativ) angepasst.
AOK RheinlandPfalz / Saarland
Die Bereinigung der MGV aufgrund ambulanter spezial Die Gesundheitskasse
fachärztlicher Versorgung nach § 116b Absatz 6 Satz 13
ff. und § 87a Absatz 5 Satz 7 SGB V und auf Basis der BKK Landesverband Mitte
maßgeblichen Beschlüsse des Bewertungsausschusses Landesvertretung RheinlandPfalz und Saarland
erfolgt nach dem Berechnungsschema aus dem Be
schluss des Bewertungsausschusses in seiner 420. IKK Südwest
Sitzung (schriftliche Beschlussfassung), zuletzt geändert Prof. Dr. Jörg Loth
mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom Vorstand
824. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung), zu indikati
onsspezifischen Vorgaben zur Bereinigung des Behand Sozialversicherung für Landwirtschaft,
lungsbedarfs. Forsten und Gartenbau
In § 3 „Ermittlung der Behandlungsbedarfe, Bereinigung“ Verband der Ersatzkassen e.V.
wird Abs. 1i neu aufgenommen: Martin Schneider
Der Leiter der Landesvertretung Saarland
(1i) Der gemäß Abs. 1h ermittelte Behandlungsbedarf wird
gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner KNAPPSCHAFT,
827. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) im Zusam Regionaldirektion Saarbrücken
men hang mit der vorläufigen Bereinigung aufgrund von Gerrith Kiefaber
HybridDRG gemäß § 115f Abs. 3 Satz 7 SGB V im Leiterin der Regionaldirektion
1. Quartal 2026, im 2. Quartal 2026, im 3. Quartal 2026
und im 4. Quartal 2026 jeweils um die durch den Be
wertungsausschuss festgelegte Differenzbereinigungs
menge in Höhe von 285.230 Punkten basiswirksam ver Die Anlagen finden Sie auf der Internetseite der KVS unter: 29
mindert. https://www.kvsaarland.de/vertrag/honorarvertraege
Saarländisches Ärzteblatt Ausgabe 10/2026

